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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Kauf und die Vermietung von Paletten und Gitterboxen
Paletten Schneider GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Paletten Schneider GmbH, nachfolgend „Verkäufer“ genannt, und dem Käufer oder Mieter über den Erwerb oder die Anmietung von Paletten, Gitterboxen und anderen Transportmitteln abgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss
(1) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer eine Bestellung abgibt und die Paletten Schneider GmbH diese Bestellung annimmt, entweder durch eine Bestellbestätigung oder durch die Lieferung der Ware.
(2) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Mieter eine Bestellung zur Anmietung von Paletten oder Gitterboxen abgibt und die Paletten Schneider GmbH diese Bestellung annimmt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Versandkosten.
(2) Die Zahlung für den Kauf ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
(3) Die Zahlung für die Miete ist in der Regel monatlich im Voraus zu leisten, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Paletten Schneider GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(5) Der Käufer/Mieter kann die Zahlung per Überweisung, Bar oder auf Rechnung vornehmen.

4. Lieferung und Versand (Kauf)
(1) Die Lieferung der gekauften Waren erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, an die vom Käufer angegebene Adresse.
(2) Die Lieferzeit wird individuell vereinbart und ist im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
(3) Die Versandkosten werden dem Käufer im Rahmen der Bestellung angezeigt und sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
(4) Die Paletten Schneider GmbH haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

5. Mietbedingungen (Vermietung)
(1) Der Mietpreis richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot und wird im Mietvertrag festgelegt.
(2) Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Paletten oder Gitterboxen und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Gebühr möglich.
(3) Die Miete ist monatlich im Voraus zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
(4) Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird eine zusätzliche Gebühr von [z. B. 5%] pro Tag erhoben.

6. Eigentumsvorbehalt (Kauf)
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

(3) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren verarbeitet oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.

(4) Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Er ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Zugriff auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen nehmen.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag liegt. Zugriff zu schützen.

7. Haftung und Pflege der Mietgegenstände (Vermietung)
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Paletten und Gitterboxen pfleglich zu behandeln und nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen.
(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an den Mietgegenständen entstehen, einschließlich Verlust oder Diebstahl.
(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Paletten Schneider GmbH unverzüglich über Schäden oder Verlust zu informieren.
(4) Die Paletten Schneider GmbH haftet nur für Schäden, die durch eine fehlerhafte Ware oder durch eigenes Verschulden entstanden sind.
(5) Der Mieter muss die Paletten und Gitterboxen in einwandfreiem Zustand zurückgeben.

8. Rückgabe der Mietgegenstände (Vermietung)
(1) Die Rückgabe der Paletten oder Gitterboxen muss zum vereinbarten Termin und in ordnungsgemäßem Zustand erfolgen.
(2) Werden Mietgegenstände verspätet zurückgegeben, behält sich die Paletten Schneider GmbH vor, eine zusätzliche Gebühr für den Verzugszeitraum zu berechnen.
(3) Bei Beschädigung der Mietgegenstände oder bei Rückgabe in einem nicht vertragsgemäßen Zustand behält sich die Paletten Schneider GmbH vor, Reparaturkosten oder den vollen Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.

9. Mängelrüge und Haftung (Kauf)
(1) Der Käufer hat die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich der Paletten Schneider GmbH zu melden.
(2) Bei Mängeln an der Ware hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).
(3) Sollte eine Nacherfüllung nicht möglich sein oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Haftung der Paletten Schneider GmbH für Mängel ist auf den Kaufpreis der mangelhaften Ware begrenzt. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Rückgaberecht (Kauf)
(1) Der Käufer hat das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückzugeben, sofern die Ware unbenutzt und originalverpackt ist.
(2) Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer, es sei denn, die Ware ist mangelhaft oder wurde fehlerhaft geliefert.
(3) Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

11. Datenschutz
(1) Die Paletten Schneider GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers oder Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung des Kauf- oder Mietvertrages.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Paletten Schneider GmbH einsehbar.

12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der Paletten Schneider GmbH zuständige Gericht zuständig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Ende der AGB